Wir prüfen deine Website auf Barrierefreiheit, machen sie BFSG-konform und schulen dein Team – vom ehrlichen Betroffenheits-Check über das WCAG-2.1-AA-Audit bis zur fertigen Umsetzung. Als Agentur für barrierefreie Websites arbeiten wir für öffentliche Stellen, NPOs und Unternehmen – ohne Panikmache, mit klarem Plan.
OMR Top Rated & Leader – ausgezeichnet von Kund:innen
Barrierefreier Relaunch für ein Bundes-Kompetenzzentrum
WCAG 2.1 AA & EN 301 549 – nach dem geltenden Prüfmaßstab
Ausgewählte Projekte für öffentliche Stellen, NPOs und Unternehmen – vom barrierefreien Relaunch für das Kompetenzzentrum Jugend-Check bis zu nutzerzentrierten Webauftritten für Misereor, das Deutsche Kinderhilfswerk und die experimenta.
Nicht jede Website muss das BFSG erfüllen. Bevor du Geld in die Hand nimmst, klären wir, ob und wie es dich trifft – und ob eine freiwillige Umsetzung trotzdem sinnvoll ist.
Wenn du Privatkund:innen erreichst (Shop, Buchung, Konto, kostenpflichtige digitale Angebote), gilt das BFSG seit dem 28.06.2025 – ohne Übergangsfrist.
Richtet sich dein Angebot ausschließlich an Geschäftskund:innen, fällst du in der Regel nicht direkt unter das Gesetz. Aber: Viele „B2B“-Seiten haben verbrauchernahe Elemente – vom Kontaktformular über die Karriereseite bis zur Terminbuchung oder zum Download-Bereich. Wir schauen genau hin, statt pauschal Entwarnung oder Panik zu geben.
Behörden und öffentliche Träger:innen unterliegen ohnehin dem BGG und der BITV 2.0 – oft strenger und schon länger. Auch hier begleiten wir dich.
Weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz? Dann bist du als Dienstleister vom BFSG ausgenommen. Aber: Die Ausnahme gilt nicht für Produkte – und wer wächst, wächst in die Pflicht hinein. Freiwillig barrierefrei lohnt sich trotzdem: mehr Reichweite, bessere Auffindbarkeit, weniger Risiko.
Unsicher, in welchen Fall du gehörst? Im Erstgespräch ordnen wir das in 20 Minuten ein.
Was digitale Barrierefreiheit konkret bedeutet, warum sie sich auch wirtschaftlich lohnt und wie du Schritt für Schritt startest – kompakt erklärt in unserem Blog.
Für wen: Du willst deine Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen – betroffen oder nicht, wo steht die Seite, was ist zu tun?
Das ist drin:
Für wen: Du willst deine Website barrierefrei machen – die Lücken kennst du schon oder wir haben sie im Audit gefunden. Ob Retrofit deiner bestehenden Seite oder BFSG-konformer Relaunch: Wir schließen sie sauber und nachhaltig.
Das ist drin:
Für wen: Dein Team soll Barrierefreiheit dauerhaft halten – in Redaktion, Design und Entwicklung.
Das ist drin:
Praxis-Workshop für Redaktion & Marketing: barrierefreie Inhalte, Alt-Texte, Struktur, barrierefreie PDFs
Optional: Vertiefung für Design & Development (WCAG, Komponenten, Testing)
Test-Routinen mit WAVE, Lighthouse und Screenreader-Basics
Dein Ergebnis: Ihr bleibt eigenständig konform – ohne bei jeder Änderung von vorn anzufangen.
Wie wir arbeiten
Wir klären in 20 Minuten, ob und wie dich das BFSG betrifft.
Wir prüfen deine Website nach WCAG 2.1 AA und priorisieren die Maßnahmen.
Wir schließen die Lücken in deinem System und dokumentieren alles.
Dein Team lernt, den Stand zu halten. Optional begleiten wir laufend.
Beispiele barrierefreier Websites aus unserer Arbeit – für Organisationen, deren Angebote alle erreichen müssen.
Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) – Für eine jugendgerechte Gesetzgebung, barrierefrei und zugänglich für alle.
Zwei sehr unterschiedliche Zielgruppen, eine barrierearme Struktur: Vorlesefunktion, Leichte Sprache, Gebärdensprache, kontrastreiche Gestaltung, Fokusindikatoren und durchgängig intuitive Navigation.
Seit dem 28. Juni 2025. Für Websites und Online-Shops gibt es keine Übergangsfrist – die Anforderungen gelten bereits.
Wenn du Verbraucher:innen erreichst (Shop, Buchung, Konto, kostenpflichtige digitale Angebote), in der Regel ja. Reine B2B-Angebote fallen meist nicht direkt darunter, öffentliche Stellen unterliegen dem BGG und der BITV 2.0. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz sind ausgenommen, sofern sie keine digitalen Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Im Zweifel klären wir das gemeinsam im Erstgespräch.
Das ist einer der häufigsten Streitpunkte. Entscheidend ist, ob deine Website Verbraucher:innen den elektronischen Abschluss von Verträgen ermöglicht oder anbahnt. Ein Kontaktformular allein macht dich nicht automatisch pflichtig – in Kombination mit Terminbuchung, Angeboten oder Bestellmöglichkeiten für Privatkund:innen kann es aber relevant werden. Genau solche Grenzfälle klären wir im Erstgespräch.
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA, eingebunden über die europäische Norm EN 301 549. Dahinter stehen vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein – von Alternativtexten über Tastaturbedienung bis zu sauberem, semantischem Code.
Die Marktüberwachung kann Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen; zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF). Dazu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände – erste Abmahnwellen laufen bereits. Der bessere Grund zu handeln: Eine zugängliche Website funktioniert schlicht für mehr Menschen.
Eine Pflichtangabe für betroffene Websites. Sie dokumentiert den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, benennt bekannte Einschränkungen und bietet eine Kontaktmöglichkeit für Feedback. Sie muss gut auffindbar sein – üblicherweise im Footer – und selbst barrierefrei zugänglich sein. Ein Muster oder Generator liefert dafür nur den Rahmen – die Erklärung muss den tatsächlichen Stand deiner Website widerspiegeln. Deshalb erstellen wir sie bei Audit und Umsetzung direkt mit.
Ja, in den meisten Fällen. Oft reicht ein gezielter Accessibility-Retrofit im bestehenden System: Struktur, Kontraste, Fokus-Zustände, Formulare und Alternativtexte lassen sich ohne kompletten Relaunch nachrüsten. Ob das bei dir reicht, zeigt das Audit.
Ja – und zwar messbar. Zugängliche Websites sind meist klarer strukturiert, schneller und besser auffindbar. Das wirkt sich auf SEO, Conversion und Kundenbindung aus. Allein in Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung; rechnet man temporäre und altersbedingte Einschränkungen dazu, profitieren alle Nutzer:innen davon.
Kontakt
Lass uns über deine Website sprechen.
Erzähl uns kurz, worum es geht – wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung: betroffen oder nicht, und was für dich der sinnvollste erste Schritt ist.