veröffentlicht am 22.07.2026 zuletzt aktualisiert 25.07.2026

Barrierefreie Website: Was das BFSG bedeutet – und was ihr jetzt tun müsst

von Tim Hufermann

6 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Und die meisten Unternehmen haben bis heute nicht geprüft, ob sie betroffen sind.

Das ist ein Problem. Nicht weil Abmahnwellen drohen, sondern weil ein erheblicher Teil der Bevölkerung Websites täglich nutzt, die für sie kaum zugänglich ist. Und weil Google zunehmend technische Qualität und Nutzbarkeit bewertet.

Wir erklären, was eine barrierefreie Website konkret bedeutet, wen das BFSG wirklich trifft – und wie ihr sinnvoll einsteigt, ohne alles auf einmal anzugehen.

Kurz gesagt

Das BFSG verpflichtet private Unternehmen seit Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte digital an Verbraucher:innen anbieten. Technischer Maßstab ist WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen nutzbar ist. Menschen mit Sehbehinderungen, Höreinschränkungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten sollen gleichberechtigt auf alle Inhalte und Funktionen zugreifen können.

Der technische Rahmen dafür: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, entwickelt vom World Wide Web Consortium. Das BFSG fordert Konformitätsstufe AA – die mittlere von drei Stufen.

Was das bedeutet:

  • Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext
  • Vollständige Tastaturnavigation ohne Maus
  • Alternativtexte für alle sinngebenden Bilder
  • Untertitel für Videos mit gesprochenem Inhalt
  • Klare, konsistente Seitenstruktur mit korrekter Überschriftenhierarchie
  • Formulare mit verknüpften, beschreibenden Labels

Für Nutzer:innen, die auf Screenreader oder Tastaturnavigation angewiesen sind, ist das kein Nice-to-have. Es ist der Unterschied zwischen benutzbar und ausgeschlossen.

Wen betrifft das BFSG – und wen nicht?

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle direkt an Verbraucher:innen abgeben. Konkret betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops mit Checkout, Produktseiten und Bezahlprozessen
  • Banking- und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Reise- und Buchungsportale

Kleinstunternehmen-Ausnahme (§ 3 Abs. 3 BFSG): Wer Dienstleistungen erbringt und gleichzeitig weniger als 10 Beschäftigte sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat, ist vom Gesetz ausgenommen – automatisch, ohne Begründungspflicht. Beide Schwellen müssen kumulativ erfüllt sein. Für Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen, gilt diese Ausnahme nicht.

Daneben sieht das BFSG separate Ausnahmetatbestände vor: bei unverhältnismäßiger Belastung (§ 17 BFSG) und bei grundlegender Veränderung (§ 16 BFSG). Diese greifen nicht automatisch, sie müssen im Einzelfall dokumentiert werden.

Für reine B2B-Anbieter ohne direkten Endkundenkontakt gilt das Gesetz formal nicht. Trotzdem lohnt der Blick: Barrierefreiheit verbessert technische SEO, erhöht die Reichweite und signalisiert professionelle Qualität. Unternehmen, die jetzt modernisieren, sind im Vorteil gegenüber denen, die warten.

Was WCAG 2.1 AA in der Praxis fordert

Die Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien zusammenfassen:

Wahrnehmbar — Alle Inhalte müssen für verschiedene Sinneskanäle zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Texte ausreichenden Kontrast.

Bedienbar — Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein. Keine Zeitlimits ohne Vorwarnung, keine Navigationsfallen, Fokus muss immer sichtbar sein.

Verständlich — Sprache klar und konsistent, Fehler in Formularen eindeutig beschrieben, Navigation vorhersehbar aufgebaut.

Robust — Der Code muss von assistiven Technologien wie Screenreadern korrekt interpretiert werden. Valides HTML, sinnvolle ARIA-Attribute.

Was wir bei Website-Projekten regelmäßig sehen: Buttons ohne beschreibenden Text, Farbkontraste knapp unter dem Grenzwert, Formulare ohne verknüpfte Labels. Oft keine großen Baustellen – aber ohne Audit fällt es nicht auf.

Barrierefreie Website erstellen lassen – was kostet das?

Das hängt davon ab, wo ihr gerade steht.

Bei einem Relaunch ist Barrierefreiheit kein Aufpreis, sondern für uns Standard. Wer von Anfang an sauber baut, hat keinen Mehraufwand. Eine professionelle B2B-Website kostet bei uns zwischen 10.000 und über 50.000 Euro, je nach Umfang. WCAG 2.1 AA ist dabei eingeplant. Ein aktueller Relaunch kann WCAG 2.2 gleich mitberücksichtigen, die neuere W3C-Version, die gesetzlich noch nicht gefordert ist, aber als Zukunftsinvestition sinnvoll ist.

Bei einer bestehenden Website kommt es auf den technischen Stand an. Modernes WordPress mit einem zugänglichen Theme lässt sich oft mit überschaubarem Aufwand nachbessern. Individuelle Altentwicklungen brauchen mehr. Ein strukturierter Barrierefreiheits-Audit zeigt, was wirklich anfällt – und verhindert, dass ihr ins Blaue investiert.

Wir empfehlen: mit der Bestandsaufnahme starten, dann priorisiert beheben. Denselben Ansatz kennen viele von einem SEO-Audit – Barrierefreiheit funktioniert genauso.

WordPress und Barrierefreiheit

WordPress selbst ist eine solide Basis. Viele Themes und Plugins sind es nicht.

Ein schlecht gewähltes Theme kann WCAG-Anforderungen komplett unterlaufen – unabhängig davon, wie sorgfältig ihr eure Inhalte pflegt. Was ihr braucht: ein zugängliches Basis-Theme, sauber strukturierter Code und einen Redaktionsprozess, der Barrierefreiheit mitdenkt.

Für eine erste Bestandsaufnahme gibt es zwei bewährte Werkzeuge: das Plugin Accessibility Checker von Equalize Digital für WordPress – und den BIK-BITV-Test, der in Deutschland als herstellerunabhängige Referenz für Barrierefreiheitsprüfungen gilt. Wir nutzen beide als Ausgangspunkt vor einem vollständigen Audit.

Wie wir WordPress-Projekte grundsätzlich aufbauen und wo Barrierefreiheit dabei ansetzt, beschreiben wir im Beitrag zur WordPress-Entwicklung.

Was passiert, wenn ihr nichts tut?

Das BFSG ist kein zahnloses Gesetz. § 37 BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für schwere Verstöße vor, in anderen Fällen bis zu 10.000 Euro. Zuständig sind die Marktüberwachungsstellen der Länder, die die Einhaltung des BFSG kontrollieren. Ob klassische wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber greifen, ist rechtlich umstritten.

Da wir keine Anwälte sind, verweisen wir für verbindliche Informationen auf die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die offiziellen BMAS-Leitlinien.

Das ist aber nicht das einzige Argument.

Wer Barrierefreiheit ignoriert, signalisiert, dass ein Teil der Nutzer:innen schlicht nicht vorgesehen ist. Das ist kein gutes Signal – weder für die Marke noch für Suchmaschinen. Google bewertet technische Qualität und Nutzbarkeit. Viele WCAG-Anforderungen – sauberer Code, klare Struktur, valides HTML – wirken sich direkt auf SEO aus.

Wie ihr jetzt sinnvoll anfangt

Kein großes Redesign, keine Vollbremsung. Drei Schritte:

1. Bestandsaufnahme. Ein Scan-Tool oder ein professioneller Barrierefreiheits-Audit zeigt, wo ihr steht. Ohne das tappt man im Dunkeln.

2. Priorisierung. Kritische Barrieren zuerst: fehlende Alt-Texte, Farbkontraste, Formular-Labels. Das lässt sich schnell beheben und hat die größte Wirkung.

3. Prozesse anpassen. Barrierefreiheit muss in den Redaktionsalltag – nicht nur ins Technische. Wer Alt-Texte beim Upload vergisst, hat das Problem nach jedem neuen Bild wieder.

Wie das konkret für euer Unternehmen aussieht, zeigen wir auf unserer Leistungsseite zu BFSG und Barrierefreiheit.


Ab wann gilt das BFSG für private Unternehmen?

Gilt das BFSG auch für B2B-Unternehmen?

Was kostet eine barrierefreie Website?

Kann man WordPress barrierefrei betreiben?

Ihr wisst nicht, wo eure Website steht? Wir machen die Bestandsaufnahme – konkret und ohne Alarmismus. Schreibt uns kurz.

Tim Hufermann

Tim Hufermann

Founder & CEO

Tim Hufermann ist Gründer und Geschäftsführer der Kölner Digitalagentur JUNGMUT. Seit 2007 begleitet er Unternehmen, Non-Profits und öffentliche Institutionen bei Website-Relaunches, Marketing Automation und dem Aufbau KI-gestützter Arbeitsweisen.

Teilen: