Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen
– Stand Mai 2021 –
1. Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der JUNGMUT GmbH, Hansaring 20, 50670 Köln (nachfolgend „Agentur“) vom Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbeziehung an, auch wenn ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil und zwar auch dann nicht, wenn die Agentur deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle und von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, soweit der Inhalt der individuellen Absprachen schriftlich vereinbart wurde oder von der Agentur in Schrift- oder in Textform bestätigt wurde.
2. Vertragsschluss & Leistungsbeschreibung
- Der Kunde beauftragt die Agentur projektweise auf Basis einer Kostenschätzung (nachfolgend „Auftrag“) unter Geltung dieser AGB. Aufgrund des vom Kunden geprüften und durch den von der Agentur geschätzten Auftragsvolumens wird eine unverbindliche Kostenschätzung erstellt und schriftlich vom Kunden freigegeben. Der Kunde ruft Leistungen in Textform bei der Agentur nach Maßgabe des jeweiligen Leistungsangebots ab. Die jeweiligen Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung der Kostenschätzung nach Art, Inhalt und Umfang festgelegt. Die Leistungen können nach Gegenzeichnung durch den Kunden einvernehmlich geändert oder durch Abruf weiterer Leistungen ergänzt werden.
- Soweit die einzelnen Leistungen weiterer, näherer Definitionen bedürfen, werden sie zu gegebenem Zeitpunkt durch schriftliche Briefings bzw. Protokolle verbindlich konkretisiert. Hierin wird auch der Zeitrahmen der Leistung festgelegt. Wird das Briefing in Ausnahmefällen mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontakt zur verbindlichen Arbeitsgrundlage und sollte kurzfristig schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.
- Haben die Parteien vereinbart, dass ein Jour Fixe oder eine andere Besprechung stattfindet, protokolliert die Agentur die Inhalte in einem Kontaktbericht. Die Agentur übergibt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen den Kontaktbericht an den Kunden. Diese Kontaktberichte sind bindende Arbeitsgrundlage für die weitere Auftragsbearbeitung, soweit ihnen nicht binnen 5 Werktagen ab Zugang widersprochen wird.
- Soweit ein Leistungsangebot bzw. ein Briefing/Kontaktbericht keine Festlegung für die Art und Weise der Leistungserbringung enthält, bestimmt die Agentur, wie sie die jeweiligen Leistungen erbringt und umsetzt.
- Die Agentur erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen entsprechend den Vorgaben des Auftrages und entwickelt, installiert und richtet die Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stand der Technik ein. Stand der Technik bedeutet nicht, dass jede einzelne Komponente dem aktuellsten Stand entspricht, sondern es ist ausreichend, wenn die Zusammenstellung der vertragsgegenständlichen Komponenten sich in der Anwendung als zuverlässig erwiesen hat und allein die Gewähr für einen lebensnotwendigen störungsfreien Geschäftsbetrieb des Kunden bietet.
- Für den Abruf von Inhalten und für die Versendung von elektronischen Mitteilungen im Internet ist die Nutzung der unterschiedlichsten Web-Browser und E-Mail-Software üblich. Auch wird zu diesem Zweck höchst unterschiedliche Hardware eingesetzt, auf der die verschiedensten Betriebssysteme laufen. Daher kann das Erscheinungsbild der Leistungen, insbesondere im Falle einer Website, in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der differierenden Größenformate der von den Internetteilnehmern verwendeten Bildschirme und Grafiksysteme von dem erwarteten Erscheinungsbild abweichen.
- Bestimmte Leistungen der Agentur werden über das Internet bereitgestellt. Die Leistungen der Agentur bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von der Agentur betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet. Folglich schuldet die Agentur weder die Herstellung noch ununterbrochene und fehlerfreie Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem System des Kunden und dem von der Agentur betriebenen Übergabepunkt.
- Die Agentur erbringt grundsätzlich keine Rechtsberatungsleistung, insofern ist der Kunde dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der auftragsgemäß erstellten Leistungen selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Agentur wird den Kunden auf von ihr erkannte Fehler oder mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie problematische Themen hinweisen und unverzüglich die Entscheidung des Auftraggebers einholen.
3. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- der Agentur, insbesondere dem zur Durchführung des Vertrages eingesetzten Personal, alle notwendigen Informationen und Auskünfte unverzüglich zu erteilen, die sie für die Erbringung der Leistungen benötigen.
- der Agentur auftretende Mängel oder Störungen unverzüglich unter genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen.
- für die Durchführung des Auftrags notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht innerhalb eines Zeitfensters von längstens 5 Werktagen nach Anforderung mit der Agentur abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Agentur zu halten.
- Werden Leistungen von der Agentur beim Kunden erbracht, so stellt der Kunde für diese Zeit dem eingesetzten Personal der Agentur zweckmäßig ausgestattete Arbeitsplätze kostenlos zur Verfügung, ebenso benötigte Software-Werkzeuge, Netzwerk- und Internet-Anbindungen sowie sonstige Hard- und Software.
- Im Übrigen verschafft der Kunde der Agentur von ihm zu stellende Unterlagen, Dateien, Vorlagen und sonstigen für die Durchführung der zu erbringenden Leistungen notwendigen Informationen und Materialien unaufgefordert, möglichst früh- bzw. rechtzeitig (spätestens 5 Tage vor Beginn des Auftrags) und frei von Rechten Dritter.
- Der Kunde benennt gegenüber der Agentur einen kompetenten Ansprechpartner, der als bevollmächtigt gilt, verbindliche Willenserklärungen abzugeben und solche von der Agentur entgegenzunehmen. Die Mehrkosten der Einarbeitung eines neuen Ansprechpartners trägt der Kunde.
4. Allgemeine Verantwortung des Kunden
- Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Durchführung des Vertrages bereitzustellenden Informationen, Inhalte und Materialien, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen, Datenbankinhalte und -strukturen sowie die verwendete Domain, durch die Agentur verwendet werden dürfen, um diesen Vertrag zu erfüllen. Die Verwendung der Informationen, Inhalte und Materialien durch die Agentur muss insbesondere rechtlich zulässig sein und darf nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Die Einbeziehung dieser Informationen, Inhalte und Materialien in die vertragsgegenständlichen Leistungen der Agentur ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
- Im Rahmen seiner Pflicht nach Ziffer 4.1 gewährleistet der Kunde insbesondere, dass die Informationen, Inhalte und Materialien nicht
- gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sowie
- Keine Wettbewerbsverstöße beinhalten.
- Im Rahmen seiner Pflicht nach Ziffer 4.1 gewährleistet der Kunde ferner insbesondere, dass die Agentur die Informationen, Inhalte und Materialien
- zur Durchführung dieses Vertrags kostenfrei verwenden darf, ohne gegen Namens-, Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte, Urheber-, Leistungsschutz oder Designschutzrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verstoßen; und
- der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zugänglich machen darf, dass diese den Mitgliedern der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.
- Im Zweifel hat der Kunde auf eigene Kosten rechtlichen Rat einzuholen. Eine inhaltliche Überprüfung der Inhalte durch die Agentur, insbesondere auf Rechtmäßigkeit der Verwendung, erfolgt nicht.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass es im Rahmen der von der Agentur erstellten Leistungen zwischen ihm und Dritten zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde gegenüber dritten Nutzern verwenden möchte, in die vertragsgegenständlichen Leistungen einbezogen, so trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind und wirksam in den Vertrag zwischen dem Kunde und dessen Kunden einbezogen werden. Bestellungen Dritter, die beim Kunden über die vertragsgegenständliche Leistungen eingehen, bearbeitet der Kunde ausschließlich auf eigenes Risiko. In seiner Rolle als Verantwortlicher ist der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten (bspw. Impressumspflicht, Datenschutzerklärung) verpflichtet.
5. Korrekturen, Abnahme
- Seitens der Agentur werden auf Grundlage des Auftrags und eventueller Kontaktberichte Leistungen erarbeitet und dem Kunden übergeben. Hinsichtlich jeder einzelnen Leistung führt der Kunde eine Teilabnahme durch, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Hierzu wird folgender Abnahmeprozess vereinbart:
- Die Agentur übergibt einen ersten Output (z.B. Konzept/Design) an den Kunden. Darauf erhält die Agentur vom Kunden ein Feedback oder eine Freigabe. Bei grundsätzlichem Änderungsbedarf ist die weitere Vorgehensweise zwischen der operativen und strategischen Projektleitung abzustimmen (z.B. im Lenkungsausschuss).
- Die Agentur integriert das Feedback und übergibt den überarbeiteten Output dem Kunden zur Prüfung. Der Kunde erteilt für das überarbeitete Output eine Freigabe oder gibt nochmals Feedback.
- Bei weiteren Änderungswünschen nach Ablauf des Abnahmeprozesses nach 5.1 b) (also ab der dritten Korrekturschleife pro Leistungsbestandteil) und Änderungswünschen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, setzt eine neue Korrekturphase ein (Change Request), welche gesondert abgerechnet wird.
- Im Falle von wesentlichen Änderungswünschen und neu hinzukommenden Leistungen werden zusätzliche Kosten nachkalkuliert und als Nachtragsangebot an den Kunden übersandt.
- Nach Bereitstellung einer vollständigen Leistung durch die Agentur, hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen und die Abnahme innerhalb von 5 Werktagen zu erklären oder unter Hinweis auf etwaige erkennbare Mängel zu verweigern.. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Leistungen hinsichtlich solcher erkennbarer Mängel als vertragsgemäß genehmigt und abgenommen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde vorbehaltlos bspw. die Freischaltung der Website verlangt oder eine Leistung beginnt zu nutzen. Die bei einer Prüfung nicht erkennbaren Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform bei der Agentur anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Leistungen auch hinsichtlich solcher verborgener Mängel als vertragsgemäß genehmigt. Diese Ziffer ist nicht anwendbar, soweit die Agentur einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
6. Leistungsverzögerungen
Erbringt die Agentur eine vertraglich vereinbarte Leistung nach Fälligkeit schuldhaft nicht innerhalb einer der Agentur hierfür vom Kunden gesetzten angemessenen Leistungsfrist kommt die Agentur mit der Leistung hinsichtlich dieser Leistung in Verzug. Dies setzt auch bei kalendertäglich bestimmter Leistungsfrist eine schriftliche Mahnung durch den Kunden voraus. Die Agentur haftet hierbei entsprechend der Haftungsbeschränkung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vergütung und Abrechnung
- Die von der Agentur erbrachten Leistungen werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, auf Stundenhonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes vergütet (Zeithonorarbasis). Die Leistung der Agentur wird mit dem vereinbarten Stundenpreis vergütet.
- Gibt der Auftrag von der Agentur voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies eine bloße Aufwandsschätzung und keinen verbindlichen Festpreis dar. Über nicht in der Kostenschätzung enthaltene Positionen oder eine Überschreitung des darin benannten Aufwandes von über 10 % wird die Agentur dem Kunden mitteilen und hierüber ein Nachtragsangebot übermitteln. Der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen einer Woche nach Kenntnis der Überschreitung schriftlich kündigen; die Agentur erhält dann die für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen angefallenen Kosten vergütet. Bis zur verbindlichen Klärung des weiteren Vorgehens darf die Agentur alle weiteren Leistungen einstellen.
- Ist ein Retainer, also eine monatliches Honorar für ein gewisses Stundenkontingent vereinbart, können nicht abgerufene Stunden im Rahmen eines Retainers in Höhe von maximal 25 Prozent auf den Folgemonat übertragen werden. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Abgeltung nicht abgerufener Stunden ist ausgeschlossen. Die Agentur übermittelt dem Kunden monatlich einen Tätigkeitsnachweis bis jeweils 10. des Folgemonats, aus welchem sich die geleisteten Stunden ergeben. Ist der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand von einem Kalendervierteljahr um mehr als 10 Prozent höher als die vereinbarten Stunden, so werden die zusätzlichen Stunden ab Beginn mit dem jeweils gültigen, allgemeinen Stundensatz abgerechnet.
Für den Fall, dass der über den Zeitraum von drei Monaten zu ermittelnde durchschnittliche Aufwand von dem erwarteten Leistungsumfang wesentlich abweicht, wird für die Zukunft auf Verlangen einer Partei eine Anpassung des Retainers an die geänderten Verhältnisse vereinbart.
- Verpflichtungen gegenüber Dritten, die die Agentur im Rahmen der vereinbarten Leistungen eingeht, die die Agentur nicht typischerweise selbst erbringt z. B. Fremdleistungen, besondere externe Vervielfältigungskosten, sowie Lizenzkosten, werden dem Kunden zuzüglich einer Service-Fee in Höhe von 15,00 % in Rechnung gestellt. Bei Vorauszahlungen auf diese Kosten werden dem Kunden alle erreichbaren Skonti weitergegeben.
- Interne Kosten der Agentur für Aufwendungen, die neben der vertraglich vereinbarten Leistung, für die Vertragserfüllung erforderlich sind, wie Kommunikations-, Versand- und interne Vervielfältigungskosten, Übersetzungskosten und Bildredaktion, Video und Sound werden gesondert abgerechnet.
- Reisekosten sind nach dem erforderlichen Aufwand vom Kunden freizugeben und werden auf Basis der entstandenen Kosten/Auslagen abgerechnet. Auf Reisekosten wird kein Agenturhonorar geleistet.
- Eine Abrechnung erfolgt im Ermessen der Agentur, i.d.R. zum Ende des Kalendermonats oder bei Übergabe eines Leitungsgegenstandes. Die Forderung ist ohne Abzüge binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. Leistungen der Agentur werden stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, darf die Agentur für zukünftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen nach Maßgabe der zuletzt durchschnittlich abgerufenen Leistungen fordern. Bis zur Begleichung aller offener Forderungen ist die Agentur von der weiteren Leistungserbringung befreit.
8. Kooperation mit anderen Auftragnehmern des Kunden
Gegenüber der Agentur gelten andere Vertragspartner des Kunden (nachfolgend „Drittdienstleister“) ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Leistungen des Dritten, als Erfüllungsgehilfen des Kunden sowie deren Wissen als Wissen des Kunden und umgekehrt. Willenserklärungen von Drittdienstleistern gegenüber der Agentur werden erst dann wirksam, wenn der Kunde diese schriftlich autorisiert. Der Kunde ist als Auftraggeber sowohl der Agentur als auch des Drittdienstleisters für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Auftragnehmer verantwortlich. Der Kunde prüft die Übereinstimmung von Leistungen der Agentur mit den vertragsgemäß geschuldeten sowie die Vollständigkeit und Angemessenheit derartiger Informationen eigenständig unverzüglich auch dann, wenn diese von der Agentur dem Drittdienstleister unmittelbar zu übergeben waren. Bei Kompetenzkonflikten zwischen der Agentur und dem Drittdienstleister hinsichtlich der Frage, wer welche Leistung in welcher Beschaffenheit zu erbringen oder welche Informationen zu übermitteln oder zu berücksichtigen hat, entscheidet der Kunde im Rahmen seines Weisungsrechts bzw. sonstiger vertraglicher Mitwirkungsverpflichtungen, wobei gegenüber der Agentur Änderungen von bereits beauftragten Leistungen den diesbezüglichen Regelungen dieser Bedingungen unterliegen. Zur Entscheidung kann die Agentur dem Kunden eine Frist setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf sie so gestellt wird, als wenn den Drittdienstleister die jeweilige Verantwortung getroffen hätte. Auf diese Folge weist die Agentur den Kunden bei der Fristsetzung hin.
9. Gewährleistung
- Von der Gewährleistung sind solche Mängel ausgeschlossen, die auf Veränderungen durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder sonstige Dritte zurückzuführen sind, die nicht der Sphäre von der Agentur angehören, es sei denn, die Agentur hat die Veränderungen zu vertreten.
- Mängel hat der Kunde der Agentur unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Dabei hat der Kunde die Mängel unter konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen mit Hinweisen auf eventuell erschienene Fehlermeldungen anzugeben. Der Kunde unterstützt die Agentur in zumutbarem Rahmen auch im Übrigen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt dabei Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen zum Mangel und dessen Auftreten ergeben.
- Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde gegen die Agentur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Voraussetzung ist, dass der Kunde schriftlich zur Nacherfüllung auffordert und die Agentur Gelegenheit gibt, den oder die Fehler in einem angemessenen Zeitraum zu beheben. In diesem Falle hat die Agentur die Wahl, den oder die Mängel ohne schuldhaftes Zögern zu beseitigen oder die Leistung neu zu erstellen. Scheitert die Nacherfüllung, so hat der Kunde das Recht, die vereinbarte Vergütung entsprechend der Gebrauchsbeeinträchtigung herabzusetzen, von dem Vertrag zurückzutreten, und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz im Umfange des § 11 zu verlangen.
- Ist der Kunde aufgrund gesetzlicher Vorschriften befugt, Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 284 BGB zu verlangen, so gilt dies nicht, wenn die Aufwendungen für die Agentur nicht vorhersehbar waren.
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem (1) Jahr, gerechnet von der Abnahme an. Dies gilt nicht für durch die Agentur vorsätzlich herbeigeführte Mängel.
10. Nutzungsrechte
- Mit der vollständigen Bezahlung der der Agentur nach Ziffer 7 dieser AGB je nach Leistung zustehenden Vergütung, räumt die Agentur dem Kunden die einfachen zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, die im Rahmen der jeweiligen Leistung entstehenden urheberrechtlichen Ergebnissen, insbesondere Konzepten, Ideen, Vorschlägen und Arbeiten, bestimmungsgemäß zu nutzen. . Im Falle der Erstellung einer Website, räumt die Agentur dem Kunden zusätzlich das einfache Recht ein, diese unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Sofern die Agentur für eine Leistung eine Open Source Software verwendet, gelten für die Nutzung der Open Source zusätzlich und vorrangig die jeweiligen Open Source Lizenzbestimmungen.
- In Abweichung von Ziffer 10.1 werden die einfachen Nutzungsrechte an Wort- und / oder Bildmarken, wie Logos, Zeichen und Slogans, unabhängig von ihrer Eintragungsfähigkeit nach dem MarkenG, gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt übertragen.
- Nutzungsrechte an Sourcecodes von Programmen, Programmteilen bzw. programmierten Inhalten, gleich welcher Programmiersprache, die für den Kunden entwickelt oder eingesetzt werden, räumt die Agentur nicht ein. Eine entsprechende Rechteeinräumung bedarf einer gesonderten Absprache. Dies gilt nicht für Webseiten und Open Source Software. Nicht hiervon erfasst sind ferner die sogenannten offenen Arbeitsdaten der Agentur (z.B. Arbeitsdateien aus Grafikprogrammen mit den Dateiendungen .psd, .indd, .ai, etc), die an den Kunden herausgegeben werden.
- Eine vor vollständiger Begleichung der Vergütung geduldete Nutzung kann im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur, insbesondere bei Zahlungsverzug, widerrufen werden.
- Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter (z.B. Fotos, Musik) wird die Agentur in dem Umfang an den Kunden übertragen, wie die Agentur diese von dem Dritten erhalten hat. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich und inhaltlich im Hinblick auf die Nutzungsart (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung im vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiterer Weisung verfahren. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
- Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen (Ideen, Entwürfe, etc.) verbleiben vollständig bei der Agentur bzw. fallen an diese zurück.
- Soweit vorstehend nicht anders geregelt, verbleiben die Rechte an den Leistungsergebnissen im Übrigen bei der Agentur. Vorbehaltlich etwaiger Vertraulichkeitsverpflichtungen, ist die Agentur damit u.a. berechtigt, jedwede Leistungsergebnisse zukünftig weiter zu verwenden, insbesondere auch zu nutzen, um Leistungen gegenüber anderen Kunden zu erbringen. Die berechtigten Interessen des Kunden werden dabei berücksichtigt.
- Die Agentur informiert den Kunden jeweils über ihr bekannte etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte und haftet gegenüber dem Kunden nur, wenn sie die Beschränkungen kannte oder kennen musste. Auf bestehende Rechte von Verwertungsgesellschaften weist die Agentur hin, soweit sie ihr bekannt sind. Der Kunde schützt die Leistungen von der Agentur vor dem unberechtigten Zugriff und/oder der Nutzung durch Dritte und teilt etwaige Vorfälle der Agentur unverzüglich mit.
- Sämtliche Rechte an der für die Website verwendeten Domain verbleiben auch nach Vertragsbeendigung beim Kunden, wenn dieser das entsprechende Nutzungsentgelt entrichtet hat.
11. Haftungsbegrenzungen
- Solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, tritt auf Seiten von der Agentur kein Verzug ein.
- Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Leistungen bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
- Der Kunde ist zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Die Agentur haftet der Höhe nach insoweit maximal bis zu dem Betrag, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Sicherung erforderlich wäre.
- Die Haftung der Agentur, d.h. die Verpflichtung der Agentur zur Zahlung von Schadens-, Aufwendungs- oder Wertersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
- Die Agentur haftet der Höhe nach unbeschränkt in den folgenden Fällen:
- für Schadens-, Aufwendungs- und Wertersatz aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
- für Schadens-, Aufwendungs- und Wertersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem fahrlässigen Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
- im Umfang einer ausdrücklich durch die Agentur oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter für die Agentur übernommenen Garantie, und
- bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen haftet die Agentur für Schaden-, Aufwendungs- und Wertersatz aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht, d.h. einer Pflicht, die für die Erfüllung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Beachtung der Auftraggeber berechtigterweise vertrauen darf, durch die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden einen Betrag pro Haftungsfall in Höhe von EUR 1,0 Mio. nicht überschreitet. Ist der Kunde der Ansicht, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden höher liegt, ist er hierfür darlegungs- und beweispflichtig. Ist die Agentur der Ansicht, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden niedriger ist, ist sie hierfür darlegungs- und beweispflichtig.
- Darüber hinaus ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
- Haftung von der Agentur für Ansprüche Dritter
Sofern der Kunde aufgrund der unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen der Agentur in Anspruch genommen wird, darf die Agentur nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten
- den Kunden von allen Ansprüchen Dritter freistellen oder
- das Leistungsergebnis zurücknehmen und in angemessener Zeit eine Ausweichlösung entwickeln und überlassen oder
- dem Kunden die Rückgabe der betroffenen Leistungsergebnisse bei Rückzahlung der insoweit gezahlten Vergütung nach Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung ermöglichen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Agentur bleiben unberührt. Der Kunde informiert die Agentur von der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte unverzüglich schriftlich; den aufgrund der Verzögerung der Mitteilung resultierenden Schaden trägt der Kunde. Falls Dritte Schutzrechtsverletzungen der vorgenannten Art gegenüber dem Kunden behaupten, wird der Kunde an der Abwehr in zumutbarem und angemessenem Rahmen mitwirken.
12. Umgang mit Informationen und Daten
- Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen jeweils bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Dritte im vorstehenden Sinne sind auch Mitarbeiter der Vertragspartner, die mit dem jeweiligen Auftrag nicht befasst sind.
Der Geheimhaltungspflicht unterliegen nicht solche Informationen, die ein Vertragspartner ausdrücklich als nicht geheimhaltungsbedürftig kennzeichnet oder die eine Partei nachweislich unabhängig von der hiesigen Geschäftsbeziehung erarbeitet hat oder die anderweitig öffentlich zugänglich sind. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung besteht bei auftragsbezogenen Tätigkeiten bis 12 Monate nach Abschluss des Auftrages, bei sonstigen Leistungen von der Agentur bis 12 Monate nach Abschluss der Tätigkeit.
- Soweit personenbezogene Daten genutzt werden, weist der Kunde hierauf hin. Daneben stellt der Kunde sicher, dass bei der Nutzung personenbezogener Daten die datenschutzrechtlich konforme Umsetzung der Datenübermittlung und -nutzung gewährleistet wird. Er prüft in eigener Verantwortung, ob die Verwendung von durch die Agentur erbrachten Leistungen den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
- Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur oder soweit in seinem Verantwortungsbereich befindlich in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern, um damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
13. Schlussbestimmungen
- Die Agentur ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Soweit hiervon bereits abgeschlossene, noch laufende Aufträge betroffen sind, wird die Agentur dem Kunden die geänderten AGB spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übersenden. Widerspricht der Kunde den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der AGB, gelten die geänderten AGB auch für diese Aufträge mit Wirkung für die Zukunft.
- Änderungen und Ergänzungen der Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf der Zustimmung der Agentur. Die Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen der Agentur ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich.
- Rechte und Pflichten aus den Aufträgen werden durch Formumwandlung nicht berührt, sondern bestehen mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger fort.
- Sollte eine Bestimmung eines Auftrags, einschließlich dieser AGB und/oder etwaiger weiterer Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen den Willen der Vertragsparteien, wie er in der unwirksamen Bestimmung oder in diesen AGB im Übrigen Ausdruck gefunden hat, am nächsten kommt.
- Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit den Aufträgen einschließlich dieser AGB und/oder etwaiger weiterer Bedingungen ist Köln.
(Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)